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Die vier Arten von “Evolutionsbeweisen”



Inhalt


In den Schulbüchern, die das Thema “Evolution” behandeln, wird verschiedenen Belegen oder “Beweisen” für eine allgemeine Evolution der Lebewesen meist beträchtlicher Raum gewidmet.1 In unserer Wort und Wissen-Arbeit haben wir immer wieder darauf hingewiesen, daß es in der Tat zahlreiche Befunde gibt, die zur Evolutionslehre passen. Doch diese Befunde haben keinen Beweischarakter – entweder, weil sie zu wenig beweisen oder weil sie auch alternativ im Rahmen der biblischen Schöpfungslehre gedeutet werden können, also auch zu “Schöpfung” passen. Evolutionskritik bedeutet daher, den Monopolanspruch der Evolutionslehre mit naturwissenschaftlichen Argumenten zu bestreiten, nicht dagegen die Abstammungslehre zu widerlegen.

Bei den Belegen oder sog. “Beweisen” für eine allgemeine Evolution handelt es sich oft um einseitige Deutungen wissenschaftlicher Ergebnisse, d. h. es wird gewöhnlich gar nicht über Alternativen nachgedacht.

Im folgenden sollen vier Arten von “Evolutionsbeweisen”, die einem immer wieder in der Literatur oder in den Medien begegnen, erläutert und kritisch beleuchtet werden.

1. Empirische Belege

Häufig wird behauptet, Evolution sei durch direkte Beobachtung im Freiland oder im Labor belegt, also empirisch (durch Erfahrung, durch Anschauung) begründet. Beispielsweise können Veränderungen der Lebewesen durch Mutationen (sprunghaft auftretende Änderungen des Erbguts) direkt beobachtet werden. Sie können auch im Labor künstlich erzeugt werden. Oder es wurden durch Selektion und gezielte Kreuzungen Zuchtformen erzeugt, die sich deutlich von den Wildformen unterscheiden.

Doch es besteht allgemein kaum Zweifel, daß damit nur mikroevolutive Veränderungen erfaßt werden, also Änderungen auf der Basis bereits existenter komplizierter Konstruktionen. Solche Veränderungen gehören auch zu den Vorhersagen bzw. Erwartungen des Grundtypmodells der Schöpfungslehre, sind mithin also keine ausschließlichen Belege für Evolution und können schon gar nicht als Indizien für Makroevolution gelten. Ein großer Teil der üblichen Lehrbuchbelege für Evolution wie z. B. die Farbvariationen beim Birkenspanner oder der Erwerb von Giftresistenzen bei Insekten gehört in diese Rubrik.

2. Analogieschlüsse

Hierbei handelt es sich häufig um Schlußfolgerungen “vom Kleinen aufs Große” oder, allgemeiner, vom Bekannten aufs Unbekannte. Beispielsweise können die Ähnlichkeiten zweier Lebewesen durch Abstammung bedingt sein. Das ist auch beobacht-bar: man kann die Eltern-genera-tion mit den nachfolgenden Generationen vergleichen, Ähnlichkeiten feststellen und diese auf Vererbung zurückführen. Diese Schlußfolgerung kennt jeder aus dem täglichen Leben, wenn er feststellt, daß sich Geschwister oder Eltern und ihre Kinder in speziellen Merkmalen ähneln.

Dieses Argument wird nun auch auf nicht beobachtbare Dimensionen ausgeweitet, wenn man z. B. die Ähnlichkeiten zwischen Menschen und Affen genauso auf Abstammung und Vererbung zurückführt. “Ähnlichkeit durch Abstammung” ist jedoch nur beobachtbar innerhalb von Grundtypen (weil dort Kreuzungen und unmittelbarer Vergleich der Generationen möglich sind). Wird dieser Rahmen verlassen (wie bei Mensch und Affe), verliert das Argument die empirische Basis und wird zum Analogieschluß: Was innerhalb von Grundtypen gilt, soll auch darüber hinaus gelten. Doch dies ist nicht durch Beobachtung gestützt, sondern nur eine gedankliche Ausweitung. Ob diese Ausweitung der Realität entspricht, kann nicht mehr direkt geprüft werden. So kann bzw. konnte niemand verfolgen, wie aus Affen Menschen wurden und dadurch ihre Ähnlichkeiten entstanden. Ähnlichkeit durch Abstammung kann hier also nicht mehr durch Beobachtung begründet werden.

Abb. 1: An derselben Lokalität zeitlich aufeinanderfolgende Formen der Süßwasserschnecke Viviparus brevis im Pliozän und Pleistozän der Insel Kos (Griechanland). Solche an Ort und Stelle überlieferten Fossilreihen belegen allenfalls mikroevolutive Veränderungen und könnten zudem auch ökologisch bedingt sein. Nach R. WILLMANN: Die Art in Raum und Zeit. Berlin und Hamburg 1985.

Man kann auch Analogieschlüsse ziehen, die im Sinne von Schöpfung eingesetzt werden. Beispielsweise wird im Alltag aufgrund von Ähnlichkeiten häufig auf gemeinsame Urheber geschlossen (z. B. bei Ähnlichkeiten von technischen Geräten, von Computerprogrammen usw.). In diesem Sinne kann man durch einen Analogieschluß auch die Ähnlichkeiten der Lebewesen auf gleiche Urheberschaft, sprich Schöpfung zurückführen. Analogieschlüsse haben in keinem Fall Beweiskraft.

Ein gewaltiger Sprung von Beobachtungstat-sachen auf eine evolutionäre “Schlußfolgerung” liegt auch bei der Deutung der Fossilüberlieferung vor. Bekanntlich sind die Fossilien (versteinerte Reste früherer Lebewesen und ihrer Spuren) in einer weltweit ähnlichen Abfolge in Schichtgesteinen abgelagert. Das Übereinander kann im Gelände beobachtet werden. Es wird evolutionstheoretisch so interpretiert, daß es eine Abstammungsfolge wiederspiegele. Zweifellos liegt hier ein starkes Argument für Makroevolution vor, da die Fossilabfolge grob in ein evolutionäres Szenario paßt; dennoch ist eine Abstammungsfolge damit nicht beobachtet worden. Dazu kommt, daß die Fossilabfolgen regelmäßig markante, oft sogar gewaltige Lücken zwischen verschiedenen Grundtypen aufweisen. Lediglich im mikro-evolutiven Bereich kennt man Serien allmählicher Abwandlung (Abb. 1), die an Ort und Stelle überliefert sind. Diese werden auf den makroevolutionären Bereich ausgezogen, doch auch dies ist wieder nur eine gedankliche Konstruktion im Rahmen der vorgegebenen Evolutionsanschauung. Das Übereinander könnte andere Ursachen als evolutionäre haben; in Frage kommen z. B. ökologische Gründe.2

3. Theoretische Szenarien

Eine dritte “Beweisform” für Evolution sind theoretische Szenarien. Gemeint sind damit z. B. Gedankenmodelle dazu, wie Übergänge zu neuen Strukturen bzw. Lebensräumen abgelaufen sein könnten. Beispielsweise gibt es Szenarien, wie aus Fischen landlebende Vierbeiner entstanden sein könnten, welche äußeren Umstände die Eroberung des Landes begünstigt haben könnten, welche Selektionsdrücke dabei geherrscht haben könnten usw. Niemand war jedoch dabei, und die empirischen Belege (hier vor allem Fossilfunde) geben zu wenig Hinweise. Solche theoretischen Szenarien wirken oft suggestiv und plausibel, sollten aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß hier meistens sehr viel Phantasie im Spiel ist.

4. Theologische Argumente

 

Eine ausführliche kritische Behandlung von Evolutionsbeweisen finden Sie in:

R. Junker & S. Scherer: Evolution ein kritisches Lehrbuch

Adressaten: Schüler, Studenten, Lehrer und Interessierte

Inhalt: Detaillierte, umfassende Kritik der biologischen Evolutionstheorie; Nachschlagewerk zur biologischen Evolutionskritik; Deutung naturwissenschaftlicher Daten im Rahmen von Schöpfungsmodellen

Einige Themen: Artbegriffe und Taxonomie ” Die Reichweite der Evolutionsfaktoren ” Molekulare Mechanismen der Mikroevolution ” Chemische Evolution: Schritte zum Leben? ” Ähnlichkeiten ” Embryologie und Stammesgeschichte ” Fossile Arten als Vorstufen und Zwischenglieder? ” Abstammung der Menschheit ” Biologische Information und Geist ” Deutung des Lebens unter der Voraussetzung von Schöpfung

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Ein ganz bemerkenswerter “Beweistyp” nimmt Bezug auf Vorstellungen über das Handeln Gottes, ist also theologischer Art. Wer sich näher mit der Evolutionsfrage befaßt hat, dürfte z. B. das Argument kennen, ein Schöpfer würde doch keine nutzlosen (rudimentären) Organe erschaffen. Da man aber solche Organe finde, sprächen sie gegen Schöpfung und folglich für Evolution. Abgesehen davon, daß offene Fragen der Schöpfungsforschung nicht zwingend Belege für Evolution abgeben3, fließen in diese Argumentationsweise Vorstellungen über das Wesen und das Handeln Gottes ein (“Gott erschafft keine nutzlosen Organe”). Zweifellos ist es aus biblischer Sicht wichtig, sich mit diesem Argument theologisch zu befassen (was hier aus Platzgründen nicht geschehen soll4), doch als theologisches Argument kann es im Rahmen einer naturwissenschaftlichen Argumentation keine Rolle spielen. Theologische Argumente dieser Art tauchen in verschiedenen Ausprägungen erstaunlich häufig auf, sogar an prominenter Stelle in einschlägigen evolutionstheoretischen Lehrbüchern.5 Sie können nicht als naturkundliche Belege für Evolution gelten.

5. Fazit

Alle genannten “Evolutionsbeweise” sind keine stichhaltigen Belege für Makroevolution, da sie entweder auch im Rahmen der Schöpfungslehre gedeutet werden können, von weltanschaulichen oder theologischen Vorgaben abhängen oder bloße Analogieschlüsse darstellen.

Reinhard Junker

Anmerkungen

  1. In neueren Lehrbüchern für den universitären Bereich gibt es solche Abschnitte nicht mehr in allen Fällen, da die Vorstellung von einer Makroevolution als Selbstverständlichkeit betrachtet wird. Folglich wird es auch nicht mehr als nötig angesehen, Belege zu bringen. Die nachfolgend kritisch betrachteten “Evolutionsbeweise” tauchen jedoch implizit auch in diesem Büchern häufig auf.

  2. Hier sei besonders auf Manfred Stephans Buch “Der Mensch und die geologische Zeittafel” (Holzgerlingen, 2002) verwiesen.

  3. Dasselbe gilt auch umgekehrt: Offene Fragen der Evolutionslehre sind nicht automatisch Stützen für die die biblische Schöpfungslehre.

  4. Einiges findet sich dazu in der in R. Junker: Sündenfall und Biologie. Schönheit und Schrecken der Schöpfung. Holzgerlingen, 4. Aufl. 2001 sowie ausführlich in R. Junker: Leben durch Sterben? Neuhausen-Stuttgart 1994.

  5. Z. B. in: D. Futuyma, Evolutionsbiologie. Basel, 1998.