Studiengemeinschaft Wort und Wissen e.V.
Wort und WissenAktuellesFachgruppenVeranstaltungenPublikationenShopImpressumKontakt

Altes
Testament

 1. Mose 
 2. Mose 
 3. Mose 
 4. Mose 
 5. Mose 
 Josua 
 Richter 
 Ruth 
 1. Samuel 
 2. Samuel 
 1. Könige 
 2. Könige 
 1. Chronik 
 2. Chronik 
 Esra 
 Nehemia 
 Ester 
 Hiob 
 Psalm 
 Sprüche 
 Prediger 
 Hoheslied 
 Jesaja 
 Jeremia 
 Klagelieder Jeremias 
 Hesekiel 
 Daniel 
 Hosea 
 Joel 
 Amos 
 Obadja 
 Jona 
 Micha 
 Nahum 
 Habakuk 
 Zefanja 
 Haggai 
 Sacharja 
 Maleachi 
Josua 20
1 Und der HERR redete zu Josua und sprach:
2 (20-1b) Sage den Kindern Israel und sprich: Bestimmet euch die Freistädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe,
3 daß dahin fliehen möge der Totschläger, der eine Seele unvorsätzlich und unversehens schlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
4 Und wer zu einer dieser Städte flieht, der soll draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Platz geben, daß er bei ihnen wohnen kann.
5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unabsichtlich seinen Nächsten erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist;
6 so soll er in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat, und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit im Amte sein wird. Alsdann soll der Totschläger wieder umkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, daraus er geflohen ist.
7 Da sonderten sie aus: Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.
8 Und jenseits des Jordan, östlich von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, vom Stamme Ruben, und Ramot in Gilead vom Stamme Gad, und Golan in Basan vom Stamme Manasse.
9 Dies waren die bestimmten Städte für alle Kinder Israel, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer eine Seele unvorsätzlich erschlagen hatte, daß er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, ehe er vor der Gemeinde gestanden.
Übersetzung

 Luther 
 Elberfelder 
 Schlachter 
 King James V. 
 

Kapitel


Neues
Testament