1 | Über sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. |
2 | Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas borget, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt ein Erlaßjahr dem Herrn. |
3 | Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. |
4 | Es soll allerdinge kein Bettler unter euch sein; denn der Herr wird dich segnen im Lande, das dir der Herr, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen; |
5 | allein daß du der Stimme des Herrn, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du danach tust! |
6 | Denn der Herr, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir geredet hat. So wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemand borgen. Du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. |
7 | Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, |
8 | sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er mangelt. |
9 | Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen ein Belialstück sei, das da spreche: Es nahet herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zum Herrn rufen, so wirst du es Sünde haben; |
10 | sondern du sollst ihm geben, und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der Herr, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und was du vornimmst. |
11 | Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. |
12 | Wenn sich dein Bruder, ein Ebräer oder Ebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. |
13 | Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, |
14 | sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne, von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der Herr, dein Gott, gesegnet hat. |
15 | Und gedenke, daß du auch Knecht warest in Ägyptenland, und der Herr, dein Gott, dich erlöset hat; darum gebiete ich dir solches heute. |
16 | Wird er aber zur dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir, denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), |
17 | so nimm einen Pfriemen und bohre ihn durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich deinen Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. |
18 | Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst: denn er hat dir als ein zwiefältiger Taglöhner sechs Jahre gedienet; so wird der Herr, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust. |
19 | Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, das ein Männlein ist, sollst du dem Herrn, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht bescheren die Erstlinge deiner Schafe. |
20 | Vor dem Herrn, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der Herr erwählet, du und dein Haus. |
21 | Wenn es aber einen Fehl hat, daß es hinket, oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem Herrn, deinem Gott, |
22 | sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seiest unrein oder rein, wie ein Reh und Hirsch; |
23 | allein daß du seines Bluts nicht essest, sondern auf die Erde gießest, wie Wasser. |