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Hesekiel 48
1 Und das sind die Namen der Stämme: Im äussersten Norden, seitlich vom Weg nach Hetlon, nach Hamat [und] nach Hazar-Enan - das Gebiet von Damaskus [bleibt dabei] nordwärts, seitlich von Hamat -, von der Ostseite nach Westen: [für] Dan ein [Anteil].
2 Und neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite: Asser ein [Anteil].
3 Und neben dem Gebiet von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naftali ein [Anteil].
4 Und neben dem Gebiet von Naftali, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse ein [Anteil].
5 Und neben dem Gebiet von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim ein [Anteil].
6 Und neben dem Gebiet von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben ein [Anteil].
7 Und neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda ein [Anteil].
8 Und neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr aussondern sollt: 25 000 [Ellen] die Breite und die Länge wie eines der [Stammes-]Anteile von der Ostseite bis zur Westseite; und das Heiligtum soll in seiner Mitte sein.
9 Die Weihegabe, die ihr für den HERRN aussondern sollt, soll 25 000 [Ellen] in der Länge und 20 004 [Ellen] in der Breite [betragen].
10 Und diesen [Personen] soll die heilige Weihegabe gehören: den Priestern. Nach Norden zu 25 000 [Ellen lang] und nach Westen 10 000 [Ellen] breit und nach Osten 10 000 [Ellen] breit und nach Süden 25 000 [Ellen] lang; und das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte sein.
11 Den geweihten Priestern [soll es gehören], den Söhnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben, die, als die Söhne Israel abirrten, nicht abgeirrt sind wie die Leviten abgeirrt sind.
12 Und sie sollen eine Sonderweihgabe von der Weihgabe des Landes erhalten, ein Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten.
13 Und die Leviten [sollen] entsprechend dem Gebiet der Priester [ein Gebiet haben von] 25 000 [Ellen] Länge und 10 000 [Ellen] Breite. Jede Langseite soll [also] 25 000 [Ellen betragen] und die Breite 10 000 [Ellen].
14 Und man soll nichts davon verkaufen noch vertauschen; und das Beste des Landes soll man nicht [an andere] übergehen lassen, denn es ist dem HERRN heilig.
15 Und die 5 000 [Ellen], die in der Breite übrig bleiben, längs der 25 000 [Ellen], das soll nicht heilig sein, [sondern] der Stadt als Wohngebiet und Weideland [dienen]. Und die Stadt soll mitten darin liegen.
16 Und das sollen ihre Masse sein: die Nordseite 4 500 [Ellen] und die Südseite 4 500 [Ellen] und die Ostseite 4 500 [Ellen] und die Westseite 4 500 [Ellen].
17 Und die Stadt soll [dies] als Weideland haben: nach Norden 250 [Ellen] und nach Süden 250 [Ellen] und nach Osten 250 [Ellen] und nach Westen 250 [Ellen].
18 Und was übrig bleibt, [beträgt] in der Länge, parallel zur Weihegabe, 10 000 [Ellen] nach Osten und 10 000 [Ellen] nach Westen, [es läuft parallel zur heiligen Weihegabe]. Sein Ertrag soll denen, die [in] der Stadt arbeiten, als Nahrung dienen.
19 Und die [in] der Stadt arbeiten, sollen es bearbeiten aus allen Stämmen Israels.
20 Die ganze Weihegabe soll [eine Fläche von] 25 000 auf 25 000 [Ellen haben]. Als Viereck sollt ihr die heilige Weihegabe aussondern zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt.
21 Und was übrig bleibt, soll dem Fürsten [gehören: Das Gebiet] auf dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25 000 [Ellen] bis zur Ostgrenze und nach Westen längs der 25 000 [Ellen] zur Westgrenze hin, [soll] entsprechend den [Stammes-]Anteilen dem Fürsten [gehören]. Und die heilige Weihegabe und das Heiligtum des Hauses soll in seiner Mitte sein.
22 Und von dem Grundbesitz der Leviten und von dem Grundbesitz der Stadt mitten zwischen dem, was dem Fürsten gehört, was zwischen dem Gebiet von Juda und dem Gebiet von Benjamin [liegt], soll dem Fürsten gehören.
23 Und der Rest der Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein [Anteil].
24 Und neben dem Gebiet von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon ein [Anteil].
25 Und neben dem Gebiet von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar ein [Anteil].
26 Und neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon ein [Anteil].
27 Und neben dem Gebiet von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad ein [Anteil].
28 Und neben dem Gebiet von Gad, nach der Mittagseite hin, südwärts, da soll die Grenze von Tamar sein [bis zum] Wasser von Meribat Kadesch, zum Bach [Ägyptens] hin, bis an das grosse Meer.
29 Das ist das Land, das ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Anteile, spricht der Herr, HERR.
30 Und das sind die Ausgänge der Stadt: Von der Nordseite aus [,die] 4 500 [Ellen] misst -
31 die Tore der Stadt aber [heissen] nach den Namen der Stämme Israels -, drei Tore nach Norden zu: Das Tor Ruben eins, das Tor Juda eins, das Tor Levi eins.
32 Und nach der Ostseite hin 4 500 [Ellen] und drei Tore: Das Tor Joseph eins, das Tor Benjamin eins, das Tor Dan eins.
33 Und an der Südseite 4 500 [Ellen] Mass und drei Tore: Das Tor Simeon eins, das Tor Issaschar eins, das Tor Sebulon eins.
34 An der Westseite 4 500 [Ellen] drei Tore: Das Tor Gad eins, das Tor Asser eins, das Tor Naftali eins.
35 Ringsherum 18 000 [Ellen]. Und der Name der Stadt [heisst] von nun an: Hier ist der HERR.
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